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Nachfolgeregelung

Der Generationenwechsel in einem Familienunternehmen ist eine heikle Angelegenheit und viele mittelständische Unternehmen überleben diese Umbruchsphase nicht. Denn die Firmenphilosophie und das Auftreten in der Öffentlichkeit sind häufig an eine bestimmte Person gebunden. Da kann es Probleme geben, wenn der Nachfolger neue Ideen verwirklichen will oder von den Kunden nicht akzeptiert wird.

Deshalb ist es sinnvoll, die Nachfolgeregelung schon möglichst früh zu planen und zu realisieren. Auch aus steuerrechtlichen Gründen kann eine frühe Planung sinnvoll sein, um eine unnötig hohe Steuerbelastung des Unternehmens zu verhindern.

Der Gesetzgeber bietet verschiedene Möglichkeiten, das Eigentum an den Nachwuchs weiterzugeben. Die klassische Nachfolgeregelung wird durch das Testament geregelt, doch auch die Schenkung kann durchaus sinnvoll sein.

Die Vererbung ist die traditionelle Lösung. Wird innerhalb der Familie vererbt, profitieren die Erben von hohen Freibeträgen, so dass die Belastung durch Erbschaftststeuern für die meisten mittelständischen Unternehmen zu ertragen ist.

Doch gerade bei der Vererbung von Firmen oder einem großen Vermögen sollte ein Testament oder Erbvertrag geschlossen werden. Denn nur so ist sicher gestellt, dass die Nachfolge auch im Sinne des Verstorbenen geregelt ist. Andernfalls würde die gesetzliche Regelung in Kraft treten und hätte unter Umständen zur Folge, dass ein Teil verkauft werden muss, um andere Erben auszuzahlen.

Das Testament sollte immer mit einem Notar erstellt werden, um alle gesetzlichen Möglichkeiten optimal auszunutzen.

Eine weitere Möglichkeit der Nachfolgeregelung bietet die Schenkung. Doch diese sollte bereits frühzeitig geplant werden. Alle 10 Jahre kann ein Vermögen steuerfrei bis zu einem gewissen Freibetrag verschenkt werden. Zusätzlich zum persönlichen Freibetrag, der vom Verwandschaftsgrad der beteiligten Personen abhängig ist, kommt noch ein Firmenfreibetrag von 225.000 € hinzu. So kann auf lange Sicht auch ein großes Vermögen steuerfrei übergeben werden.

Die Schenkung kann mit bestimmten Bedingungen verknüpft werden, beispielsweise einem Mitsprachrecht. Deshalb sollte auch hierbei immer ein Notar zugezogen werden, um alles bestens zu regeln.

Die Unternehmensberatung Markut und Partner unterstützt den Mittelstand bei der Ausarbeitung einer individuellen Nachfolgestrategie.